Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) stimmten gegen die Entschließung, die diesen Prozess einleitete. Anschließend lehnte die EU es ab, sich an den Gesprächen zu beteiligen. Was sie dann widerwillig doch tat, aber als Vorbedingung für ihre Teilnahme eine Reihe „roter Linien“ zog. Ihre Haltung in diesem Prozess war bisher nicht konstruktiv, sondern wurde eher defensiv und voller Misstrauen angesehen. Sollten die Verhandlungen in den nächsten Monaten Fortschritte machen, dann weniger dank der EU, sondern vielmehr trotz ihres Widerstands.
Als Europäer sind wir dem Gedanken einer Europäischen Union mit einer von ihren Werten – darunter der Universalität und Unteilbarkeit der Menschenrechte und der Forderung des Multilateralismus zur Lösung gemeinsamer Probleme, einem in Artikel 21 des EU-Vertrags verankerten Gedanken – geleiteten Außenpolitik zutiefst verbunden. Wir bedauern, dass die EU sich bisher nicht als fähig erwiesen hat, Vorschläge auf den Tisch zu bringen, die es ihr gestatten würden, mit einer konstruktiven Haltung Einfluss auf die Verhandlungen zu nehmen. Wir halten dies aus vier Gründen für einen Fehler.
Erstens geht bei weiterem Andauern dieser Obstruktionstaktik wertvolles politisches Kapital verloren. In der internationalen Diplomatie hängt die Fähigkeit aller Akteure zur Beeinflussung von Diskussionen zu einem ihnen am Herzen liegenden Thema von ihrer konstruktiven Mitarbeit bei anderen Themen ab, denen ihre Partner größere Bedeutung beimessen. Durch die Verweigerung einer konstruktiven Mitarbeit wird die EU es sich selbst in Zukunft schwerer machen, für ihre eigenen Prioritäten Unterstützung zu gewinnen. Schon jetzt wird ihre Glaubwürdigkeit bei der Kritik an Defiziten anderer Regierungen durch ihre Haltung in dieser besonderen Angelegenheit deutlich gemindert. Diese Taktik ist kurzsichtig und kontraproduktiv.
Zweitens unterliegen gerade die in der EU ansässigen Unternehmen den bei weitem striktesten Regelungen, um sicherzustellen, dass sie weder selbst die Menschenrechte verletzen noch sich zum Komplizen von Menschenrechtsverletzungen machen. Nach der Brüssel-I-Verordnung (jetzt Verordnung Nr. 1215/2012) können Opfer von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen mit Sitz in der EU Zugang Schadensersatz vor den einzelstaatlichen Gerichten in der EU verlangen. Alle EU-Mitgliedstaaten haben entsprechend den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen (OECD Guidelines for Multinational Enterprises) Nationale Kontaktstellen eingerichtet, sodass Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften und lokale Gemeinschaften Beschwerden einreichen können gegen in den EU-Mitgliedstaaten ansässige Unternehmen, denen Verstöße gegen die OECD-Leitsätze einschließlich des neu darin aufgenommenen Menschenrechtskapitels vorgeworfen werden. Die Agenda der Europäischen Kommission zum Thema „soziale Unternehmensverantwortung“ (CSR) hat eine starke Menschenrechtsdimension, und Großunternehmen (mehr als 500 Beschäftigte) müssen seit der Annahme einer entsprechenden Richtlinie im Jahr 2014 über die menschenrechtsbezogenen Risiken ihrer Aktivitäten berichten. Weitere Fortschritte finden auf nationaler Ebene statt: Frankreich ist dabei in Führung gegangen, indem es am 27. März 2017 ein Gesetz verabschiedete, das den Unternehmen ab einer bestimmten Größe die Einführung eines „plan de vigilance“ (Vorsorgeplan im Rahmen der Sorgfaltspflicht des Unternehmens) vorschreibt, um u.a. die Achtung der Menschenrechte in ihrer gesamten Supply-Chain sicherzustellen. Die Niederlande beabsichtigen Ähnliches mit Fokussierung auf die Bekämpfung der Kinderarbeit. Neun nationale Parlamente haben durch Übermittlung einer „Green Card“ an die Europäische Kommission die Forderung bekundet, auf EU-Ebene eine entsprechende Initiative zugunsten einer sinnvollen Vigilanz vorzuschlagen.
Die EU sollte auf die Verhaltensstandards, die sie ihren eigenen Unternehmen auferlegt, stolz sein. Es ist im Interesse dieser Unternehmen, dass die EU solche Standards exportiert: solange dies nicht der Fall ist, herrscht kein fairer Wettbewerb mit gleichen Wettbewerbsvoraussetzungen für alle.
Drittens verlangen die Gerichte in vielen EU-Mitgliedstaaten, häufig gestützt auf klassische zivilrechtliche Haftpflichtvorschriften, von den in der EU ansässigen Unternehmen, dass sie bei allen Aktivitäten innerhalb wie auch außerhalb der EU ihrer Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte nachkommen. Die Rechtsprechung ist jedoch nicht immer vorhersehbar. So ist insbesondere der Geltungsbereich der „Sorgfaltspflicht“ eines Unternehmens gegenüber den Mitarbeitern oder den von den Aktivitäten seiner Tochtergesellschaften oder Geschäftspartner Betroffenen nach wie vor unklar. Die auf Fallrecht basierenden aktuellen Entwicklungen können eine Quelle von Rechtsunsicherheit darstellen. Durch die Einleitung von Gerichtsverfahren unter Voraussetzungen, die in den meisten EU-Mitgliedstaaten nicht per Gesetz klar definiert sind, kann die Reputation von Marken Schaden nehmen.
Viertens ist – in der EU vielleicht mehr als in jedem anderen Teil der Welt – eine Abkehr von der wirtschaftlichen Globalisierung festzustellen. Freihandelsabkommen werden mit großer Mühe angenommen. Die Privilegien ausländischer Investoren, darunter auch ihr Zugang zu Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismen (internationale Schiedsgerichte anstelle ordentlicher Gerichte), werden offen in Frage gestellt. In fast allen EU-Mitgliedstaaten spürt man eine Gegenreaktion gegen Gesetzreformen, die es anstreben, den Erfordernissen der internationalen Wettbewerbsfähigkeit zu entsprechen. Dies befeuert den Wirtschaftsnationalismus und beliefert Demagogen von links wie von rechts mit Munition. Die EU muss endlich zeigen, dass sie eine gezähmte Form der Globalisierung unterstützt, die der nachhaltigen Entwicklung dient und keinen weiteren Machtgewinn der Wirtschaftsgiganten zur Folge hat.
Kein Unternehmen verdient Straflosigkeit. Aber die in der EU ansässigen Unternehmen verdienen gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen und haben Anspruch auf Rechtssicherheit; ein Fortschritt in Richtung multilateraler Standards für das Unternehmensverhalten in Bezug auf Menschenrechte könnte beiden Zielen gleichzeitig dienen. Und die Bürger der EU haben ein Recht vom Europäische diplomatische Dienst zu erwarten, dass die EU sich dem Anspruch der Europäischen Verträge gemäß an internationalen Verhandlungen beteiligt, die die Werte der EU vorantreiben, statt davor zurückzuscheuen, als müsse man sich ihrer schämen. Die EU sollte ehrgeizige Vorschläge für ein rechtsverbindliches Instrument über Wirtschaft und Menschenrechte einbringen und ihre Glaubwürdigkeit als verlässlicher Teilnehmer bei der Gestaltung einer humaneren wirtschaftlichen Globalisierung wiederherstellen.